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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99   

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OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99 (https://dejure.org/1999,8807)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.05.1999 - 7 A 10095/99 (https://dejure.org/1999,8807)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 7 A 10095/99 (https://dejure.org/1999,8807)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauliche Maßnahmen; Fahrbahnerhöhung; Verkehrsberuhigung; Verkehrsgeräusche; Straßenanlieger

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Belästigungen durch verkehrsberuhigende Maßnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 234
  • NVwZ 2000, 215 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99
    Von einer solchen Änderung ist nur dann auszugehen, wenn die bauliche Maßnahme zu einer vermehrten Aufnahme von Straßenverkehr führte und damit Auswirkungen auf die Verkehrsfunktion der Straße hätte (BVerwGE 97, 367).

    Mögen sich auch - wie erwähnt - die Verkehrslärmschutzverordnung und die in ihr genannten Immissionsgrenzwerte einer unmittelbaren Anwendung entziehen, so bilden sie dennoch für den Planenden eine Orientierungshilfe (BVerwGE 97, 367).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99
    Es gebietet, eine Abwägung durchzuführen, in sie einzustellen, was nach Lage der Dinge einzustellen ist, die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange zu erkennen und den Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belange in einer Weise vorzunehmen, die im Verhältnis zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange steht (grundlegend: BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99
    Jedoch hatte die Beklagte das Abwägungsgebot zu beachten, welches dem Wesen rechtsstaatlicher Planung auch ohne ausdrückliche gesetzliche Positivierung immanent ist und allgemein gilt (BVerwGE 48, 56 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99
    Diese gilt es zu berücksichtigen, um den einzustellenden Belangen das richtige Gewicht beimessen zu können (OVG Rh-Pf., Urteil vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98.OVG -).
  • BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 147.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidungserheblichkeit und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99
    Gegen die Methodik der Berechnung des Beurteilungspegels ist nichts zu erinnern: Sie entspricht § 3 Verkehrslärmschutzverordnung und berücksichtigt unterschiedliche Verkehrsbelastungen sowie erhebliche Pegelschwankungen, die beispielsweise durch die Wetterlage auftreten können (vgl. zur Zulässigkeit dieser Methodik: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1992, 4 B 147.91).
  • VGH Hessen, 23.11.1987 - 2 TG 3079/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99
    Ein Anspruch auf Unterlassung der Baumaßnahme oder wenn diese durchgeführt ist, auf Beseitigung besteht deshalb nicht nur bei einem rechtswidrigen Eingriff in das Grundeigentum, sondern auch bei Verletzung des Abwägungsgebots (OVG, aaO, VGH Kassel NVwZ 89, 171).
  • VG Karlsruhe, 13.06.2018 - 4 K 26/16

    Störwirkung durch die Beschaffenheit von Verkehrsgeräuschen; Planungsermessen

    In Ausnahme hierzu kann ein Anspruch auf Beseitigung einer Aufpflasterung allerdings aus dem im öffentlichen Recht allgemein anerkannten Folgenbeseitigungsanspruch folgen (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 - juris Rn. 23).

    Das Abwägungsgebot, das dem Wesen rechtsstaatlicher Planung auch ohne ausdrückliche gesetzliche Normierung immanent ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - juris Rn. 36 mwN), gebietet, eine Abwägung durchzuführen, in sie einzustellen, was nach Lage der Dinge einzustellen ist, die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange zu erkennen und den Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belange in einer Weise vorzunehmen, die im Verhältnis zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange steht (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - juris Rn. 29; vgl. im hiesigen Kontext OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 - juris Rn. 29).

    Vor diesem Hintergrund kann ein Anspruch auf Unterlassung der Baumaßnahme oder wenn diese durchgeführt ist, auf Beseitigung nicht nur bei einem rechtswidrigen Eingriff in das Grundeigentum bestehen, sondern auch bei Verletzung des Abwägungsgebots (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 - juris Rn. 29 mwN).

    Er hat sich dabei Klarheit hinsichtlich des Ausmaßes der negativen Folgen seiner Planung zu verschaffen und je nach deren Intensität zu prüfen, ob nicht weniger belastende, jedoch gleich effektive verkehrsberuhigende Maßnahmen infrage kommen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 - juris Rn. 30).

    Gleichwohl ist eine solche jedenfalls dann unabdingbar, wenn stärkere oder andersartige Verkehrsgeräusche aufgrund der Baumaßnahme im Rahmen des zu Erwartenden liegen (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 - juris Rn. 32).

    Ob eine Aufpflasterung - wie hier - eine wesentliche Änderung der Straße bewirkt und damit überhaupt der Anwendungsbereich des § 41 BImSchG eröffnet ist (dagegen: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 - juris Rn. 24 f.; Jarass in ders., BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 41 Rn. 25; jeweils mwN; dafür: VG Bayreuth, Urt. v. 29.03.2011 - B 1 K 09.642 - juris Rn. 39; offen: BayVGH, Beschl. v. 14.06.2012 - 8 ZB 11.2366 - juris Rn. 12), kann vorliegend offenbleiben.

    Die Verkehrslärmschutzverordnung gibt sachkundige und allgemein gültige Erkenntnisse der Lärmforschung wieder und liefert insofern aussagekräftige und allgemein gültige Kriterien, wann die durch städteplanerisch bzw. stadtgestalterisch motivierte Veränderungen am Straßenkörper hervorgerufenen Lärmbelastungen für Anwohner nicht mehr zumutbar sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.06.2012 - 8 ZB 11.2366 - juris Rn. 12 mwN; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 - juris Rn. 34).

    Gehen von einer Straße jedoch besondere Verkehrsgeräusche aus (Pfeifen, Dröhnen, Schläge, Beschleunigungs-, Abbremsgeräusche etc.), so ist auch die Störung durch diese Geräusche als Belang im Rahmen der planerischen Abwägung zu berücksichtigen (andeutungsweise BVerwG, Urt. v. 13.03.2008 - 3 C 18.07 - juris Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 - juris Rn. 37).

    Für die Aufpflasterungen gelten ferner nicht die Erfordernisse des § 45 StVO, da es sich bei einer Aufpflasterung weder um ein Verkehrszeichen noch um eine Verkehrseinrichtung im Sinne der Vorschrift handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.04.2013 - 3 B 59.12 - juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 - juris Rn. 29).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2018 - 1 A 11843/17

    Unterlassungsanspruch gegen Straßenlärm in Oppenheim verjährt

    Bezieht sich der Beseitigungsanspruch auf den Rückbau baulicher Maßnahmen an einer Straße, so entsteht ein entsprechender Anspruch, soweit seine tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, mit dem Abschluss der Baumaßnahmen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. April 2013 a.a.O. sowie Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 10095/99 -, juris).
  • VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1243/16

    Frühzeitiges Vorgehen gegen erhöhten Verkehrslärm durch neue Straße erforderlich

    Von einer solchen Änderung ist nur dann auszugehen, wenn die bauliche Maßnahme zu einer vermehrten Aufnahme von Straßenverkehr führt und damit Auswirkungen auf die Verkehrsfunktion der Straße hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 11.5.1999 - 7 A 10095/99 -, NJW 2000, 234 und juris, Rn. 25 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 9.2.1995 - 4 C 26/93 -, BVerwGE 97, 367 und juris, Rn. 14 f.).

    Er wäre in einem Fall wie dem vorliegenden gegeben, wenn der Straßenbaulastträger bei seiner Ermessensausübung etwaige nachteilige Folgen seiner Planung (hier in Gestalt erhöhter Verkehrsgeräusche) im Rahmen der auch bei nichtförmlicher Straßenplanung gebotenen Abwägung nicht sachgerecht gewichtet hätte (vgl. OVG RP, Urteil vom 11.5.1999 - 7 A 10095/99 -, a.a.O. und juris, Rn. 29 ff.) oder durch den Straßenbelag verursachter Lärm unter orientierender Heranziehung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) und aller weiteren Umstände des Einzelfalls unzumutbar wäre (vgl. BayVGH, Urteil vom 12.5.1999 - 8 B 96.4141 -, juris, Rn. 18).

  • VG Freiburg, 25.05.2011 - 1 K 433/09

    Verjährung des öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs; hier: Verkehrslärmzunahme

    - entweder die Beklagte als Träger der Straßenbaulast bei ihrer Ermessensausübung etwaige nachteilige Folgen ihrer Planung (in Gestalt erhöhter Verkehrsgeräusche und Erschütterungen) in Betracht zu ziehen und sie im Rahmen der auch bei nicht-förmlicher Straßenplanung gebotenen Abwägung (vgl. Schnebelt/Sigel, a.a.O.) ihrer Bedeutung entsprechend zu gewichten gehabt hätte (vgl. für das Aufbringen eines anderen Straßenbelags: OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 11.5.1999 - 7 A 10095/99 -, NJW 2000, 234),.

    - oder aber (bei Verneinung eines Verstoßes gegen das Abwägungsgebot) Lärm bzw. Erschütterungen, die durch den Straßenbelag versursacht werden, unter orientierender Heranziehung der 16. BImSchV (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 13.5.1997 - 8 B 96.3508 -, BayVBl 1999, 118; Urt. v. 12.5.1999 - 8 B 96.4141 -, juris; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 11.5.1999, a.a.O.) bzw. der DIN 4150 Teil 2 (vgl. OVG NRW, Urt. v. 28.10.2010 - 11 A 1648/06 -, juris) und aller weiteren Umstände des Einzelfalles unzumutbar sowie die von der Klägerin begehrte Änderung des Kreisverkehrs im Mittelbereich der Beklagten unter Beachtung der Gründe der Verkehrssicherheit rechtlich möglich bzw. zumutbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1988 - 7 C 33.87 -, juris) wären.

  • VG Aachen, 19.05.2009 - 2 K 1903/08

    Beseitigung einer Aufpflasterung in einer Sackgasse wegen der Verursachnung von

    Zur Begründung wies er darauf hin, dass in der Judikatur anerkannt sei, dass derartige Aufpflasterungen mit Fahrbahnerhöhung nicht zur Verkehrsberuhigung beitrügen, sondern den Lärmpegel erhöhten und daher nicht zulässig seien; wegen der Einzelheiten verwies er auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG Koblenz) - 7 A 10095/99 -.

    Die Voraussetzung für einen derartigen Folgenbeseitigungsanspruch sind vorliegend auch nicht unter Würdigung des von dem Kläger mehrfach in Bezug genommenen Urteils des OVG Koblenz vom 11. Mai 1990 - 7 A 10095/99 -, NJW 2000, 234 ff, gegeben Dies ergibt sich aus mehreren Gesichtspunkten:.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11

    Zum Begriff des vordringlichen Bedarfs im Sinne des Fernstraßenausbaugesetzes

    Denn die Verordnung gibt sachverständige bzw. fachliche Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung wieder (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 11.05.1999 - 7 A 10095/99 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12

    Zur Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, eine erstellte

    Denn die Verordnung gibt sachverständige bzw. fachliche Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung wieder (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 11.05.1999 - 7 A 10095/99 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.06.2012 - 8 ZB 11.2366

    Berufungszulassung (abgelehnt); allgemeiner Abwehranspruch wegen unzumutbarer

    Maßgeblich ist danach allein, ob die bauliche Veränderung zu einer Überschreitung der in der Verkehrslärmschutzverordnung niedergelegten Grenzwerte für die jeweilige Gebietskategorie führt (vgl. BayVGH vom 13.5.1997 BayVBl 1999, 118; vom 12.5.1999 Az. 8 B 96.4141 ; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 11.5.1999 Az. 7 A 10095/99 ; OVG Sachsen-Anhalt vom 29.9.2006 Az. 1 L 351/05 ).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 12 LA 522/02

    Ermessensreduzierung; Lärmschutz-Richtlinien-StV; Unzumutbarkeit; Verkehrslärm

    Zum einen betreffen die von dem Kläger herangezogenen Entscheidungen (BVerwG, Urt. v. 9.2.1995 - 4 C 26.93 -, NVwZ 1995, 907 ff.; Beschl. v. 22.9.1999 - 4 B 68/98 -, NVwZ 2000, 565 ff.; OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.1999 - 7 A 10095/99 -. NJW 2000, 234 ff.) nicht den hier in Rede stehenden Regelungsbereich des § 45 Abs. 1 StVO, sondern denjenigen der Planfeststellung oder der sonstigen Veränderung von Straßen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2019 - 4 MB 22/19

    Untersagung einer Abweichung von den Vorgaben eines Bebauungsplans beim Ausbau

    Ähnlich formuliert es das von den Antragstellern zitierte OVG Koblenz für den Fall einer Umbaumaßnahme im öffentlichen Straßenraum: der betroffene Bürger müsse sich "auf einen abwägungsrelevanten Belang berufen" können (Urt. v. 11.05.1999 - 7 A 10095/99 -, juris Rn. 29).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 351/05

    Beseitigung eines Straßenpflasters

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